Infos & Services / Infos für Patienten und Besucher / Stationäre BehandlungStationäre BehandlungBei einer stationären Behandlung könnten für Sie Informationen zu folgenden Themen von Interesse sein:
Übernahme der Behandlungskosten
Die Behandlungskosten in Krankenhäusern sind heute sehr hoch. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis dafür, dass, möglichst bei der Aufnahme im Krankenhaus, genaue Auskünfte über Ihre Krankenversicherung und die Inanspruchnahme von Wahlleistungen benötigt werden.
Patienten , die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
Die Mehrzahl unserer Patienten ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse, z.B. AOK, BKK, DAK, IKK krankenversichert. Bei Mitgliedern von gesetzlichen Krankenkassen erteilt die Kasse eine sog. Kostenzusage an das Krankenhaus. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse.
Als Patient bezahlen Sie einen sog. Eigenanteil von z.Zt. 10,-€ pro Tag bei stationärer Behandlung, für max. 28 Tage im Kalenderjahr. Das Krankenhaus leitet die Einnahmen aus den sog. Eigenanteilen ebenfalls an die gesetzlichen Krankenkassen weiter.
Selbstzahler
Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder zusätzlich Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen die Kosten der Behandlung bzw. der Wahlleistungen direkt mit Ihnen abgerechnet werden. In der Regel erstattet Ihnen eine private Kranken- oder Zusatzversicherung die entsprechenden Kosten. Welchen Versicherungsschutz Sie mit Ihrer Privat- oder Zusatzversicherung vereinbart haben, kann die Krankenhausverwaltung nicht in jedem Einzelfall wissen, deshalb eine Bitte: Informieren Sie sich, möglichst schon vor dem Krankenhausaufenthalt, welche Kosten für die Behandlung oder für zusätzliche Wahlleistungen von Ihrer Privat- oder Zusatzversicherung tatsächlich übernommen werden!
Wahlleistungen
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Mitglieder bezahlt werden, bietet das Krankenhaus eine Reihe von zusätzlichen Leistungen an, die Sie, gegen Bezahlung, wählen können:
- Die Erbringung der ärztlichen Leistungen durch alle an der Behandlung beteiligten Chefärzte und Institute des Krankenhauses, einschließlich der ärztlichen Leistungen von Konsiliarärzten und fremden, ärztlich geleiteten Untersuchungsstellen.
- Die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer - soweit die aktuelle Belegungssituation dies zulässt.
- Bereitstellung von Patiententelefon und - fernsehen.
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson.
Besucherzeiten
Wir sehen es gerne, wenn Sie, als Patient besucht werden. Zu viele Besucher auf einmal, zu häufige Besuche, zu problematische Gespräche etc. können jedoch zur Belastung werden. Deshalb bitten wir ihre Besucher um entsprechende Rücksichtnahme. Damit es zu einem ausgewogenen Verhältnis von Abwechslung (durch Besuch) und den notwendigen Ruhezeiten kommt und damit die ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen ungestört ablaufen können, bitten wir Sie die Besucherzeiten einzuhalten.
Medikamente
Haben Sie vor Ihrer Aufnahme im Krankenhaus Medikamente eingenommen? Wenn „ja", nennen Sie diese bitte dem Stationsarzt. Während Ihres Aufenthaltes dürfen Sie nur die Medikamente einnehmen, die Sie im Krankenhaus bekommen oder solche, die Sie mit dem Stationsarzt ausdrücklich abgesprochen haben.
Die eigenmächtige Einnahme von Medikamenten ohne Wissen des Arztes kann die Erkennung und Behandlung Ihrer Krankheit behindern. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten könnten sogar gefährlich sein!
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Eine schriftliche Einwilligung
In einigen Fällen, vor allem vor Operationen, größeren diagnostischen Eingriffen oder Narkosen, brauchen wir die schriftliche Einwilligung des Patienten. Ausnahmen hiervon: der Patient ist nicht in der Lage - z.B. bei Bewußtlosigkeit - seine Einwilligung zu geben und der medizinische Eingriff ist nicht vermeidbar.
Hygiene
Hygiene wird bei uns groß geschrieben: wir beschäftigen z.B eigens eine Hygienefachkraft. Wie sie unsere Bemühungen um Hygiene unterstützen können, erfahren Sie ggf. von Ihrem Arzt und vom Pflegepersonal.
Krankenzimmer
Für alles wirklich Notwendige - Toilettensachen (Seife, Zahnbürste, Zahncreme, Kamm, Waschlappen, Rasierzeug) Taschentücher, Handtücher, Nachthemden oder Schlafanzüge, Morgenmantel, Hausschuhe - finden Sie in Ihrem Zimmer genügend Platz. Der außerdem zur Verfügung stehende Raum ist jedoch beschränkt. Deshalb sollten Sie nur Dinge mitbringen, die Sie unbedingt brauchen.
Geld und Wertsachen
Falls Sie, bei einer unerwarteten Aufnahme im Krankenhaus, größere Geldbeträge oder Wertgegenstände bei sich haben, empfehlen wir, diese bei der ersten Gelegenheit Ihren Angehörigen mitzugeben. Es besteht auch die Möglichkeit der kostenlosen Hinterlegung in der Verwaltung (Patientenaufnahme). Für den Verlust von nicht hinterlegten Geldbeträgen und Wertsachen kann das Krankenhaus nicht haften.
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